Sozialmedizinische Nachsorge

Vater mit Sohn

Wenn sich das Leben durch Krankheit, Unfall, Behinderung oder eine frühe Geburt eines Kindes plötzlich ändert, stellt der Übergang aus der intensiven Versorgung der Klinik nach Hause oft eine große Herausforderung dar: Eventuell benötigt das betroffene Kind Medikamente, eine spezielle Therapie oder besondere Pflege. Eltern haben häufig viele Fragen, auch Sorgen oder Ängste.

Auf Wunsch stehen wir, ein multiprofessionelles Team aus Kinderkrankenschwestern, Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen und Kinderärztinnen und -ärzten, den betroffenen Familien im Rahmen der Sozialmedizinischen Nachsorge (§ 43 Abs. 2 SGB V) beratend und begleitend zur Seite.

Wir helfen bei der Bewältigung des zukünftigen Alltags, indem wir u.a. die Wiedereingliederung in Kindergarten und Schule koordinieren, Behandlungen und notwendige Therapien anstoßen oder bei der häuslichen Pflege anleiten. So werden zusätzliche Belastungen und chronische Überforderungssituationen reduziert, um erneute Klinikaufenthalte, Folgekrankheiten und Spätkomplikationen für die betroffenen Kinder und deren Familien zu vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze finden Sie in unserem Flyer:

SMNgehZEITEN-1639776454.pdf Sozialmedizinische Nachsorge gehZEITEN

 

Wer kann Sozialmedizinische Nachsorge in Anspruch nehmen?

Das Angebot richtet sich vor allem an Familien mit

  • verunfallten
  • chronisch, schwer oder lebenslimitierend erkrankten
  • behinderten
  • früh- und risikogeborenen Kindern und Jugendlichen

bis zum 14. Lebensjahr (unter Umständen auch bis zum 18. Lebensjahr), nach einem voll- oder teilstationären Klinikaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer stationären Rehablitation.

Auch Angehörige eines verstorbenen Kindes oder Jugendlichen können im Rahmen der Sozialmedizinischen Nachsorge Unterstützung finden.

 

Was kostet Sozialmedizinische Nachsorge?

Sozialmedizinische Nachsorge wird von einem Kinderarzt verordnet und ist als Leistung der Krankenkassen (§ 43 Abs. 2 SGB V) unentgeltlich.

 

Was tun wir genau?

Wir informieren, beraten und unterstützen Sie abhängig von Ihrer Situation zum Beispiel bei

  • der Pflege und Versorgung Ihres Kindes
  • der Suche und Koordination von Förder- und Therapiemöglichkeiten, ärztlichen Kontrollen und spezialisierten Einrichtungen
  • der Abstimmung mit Ärzten, Kranken- und Pflegekasse, Sanitätshäusern und Hilfsmittellieferanten
  • Fragen rund um die Antragstellung bei Ämtern und Behörden sowie sämtlichen Angelegenheiten der Kranken- und Pflegekassen
  • sozialrechtlichen Fragen zu finanzieller Unterstützung, der Kindertagesbetreuung und der Schullaufbahn
  • der Alltagsbewältigung und möglichen Entlastungsleistungen
  • allen Fragen, die das Kind und die neue Situation betreffen.

Wir stellen Kontakt zu den entsprechenden Einrichtungen, Ämtern und Behörden her, auf Wunsch begleiten wir Sie dabei.

Darüber hinaus übernehmen wir auch Leistungen, die über die sozialmedizinische Nachsorge hinausgehen. Dazu gehören u.a. Angebote für Geschwisterkinder oder Präventionskurse. Einen Überblick über unser Leistungsspektrum erhalten Sie auf unserer Homepage.

 

Wie funktioniert Sozialmedizinische Nachsorge?

Sozialmedizinische Nachsorge beginnt entweder direkt im Krankenhaus oder bis zu 6 Wochen nach der Entlassung. Bei einem Erstgespräch in der Klinik, bei Ihnen Zuhause oder in unseren Räumen, klären wir, wie wir Sie und Ihr Kind unterstützen können und vereinbaren das weitere Vorgehen.

 

Wo findet die Sozialmedizinische Nachsorge statt?

Um Sie zu entlasten und Ihnen den Start nach der Klinik zu erleichtern, führen wir unsere Arbeit zum Großteil bei Ihnen Zuhause durch. Auf Wunsch aber auch bei uns in der Nachsorgeeinrichtung.

 

Wie erhalten Sie medizinische Nachsorge?

Sprechen Sie am besten noch in der Kinderklinik das medizinische Personal auf Ihren Wunsch nach Sozialmedizinischer Nachsorge an oder wenden Sie sich direkt an uns.